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OLG Celle, 23.06.1978 - 2 U 3/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OLG Celle, 08.06.1966 - 6 U 154/65
Auszug aus OLG Celle, 23.06.1978 - 2 U 3/78
Aufgrund der in BGB § 826 enthaltenen gesetzgeberischen Wertung, daß eine formale Rechtsposition für sich allein nicht geeignet ist, eine vorsätzliche und sittenwidrige Schadenszufügung zu legitimieren, kommt der Restitutionsklage nach ZPO § 580 kein - wie immer gearteter - "Vorrang" gegenüber der auf BGB § 826 gestützten Schadensersatzklage wegen sittenwidriger Erschleichung eines unrichtigen Urteils zu (Entgegen OLG Celle, 1966-06-08, 6 U 154/65, NJW 1966, 2020).2.
- OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 4 U 103/18
Treuhandauftrag zum Erwerb eines Hotelappartements Schadensersatz durch …
Derartige Ausnahmefälle können zur Begründung einer Titelerschleichung insbesondere darin liegen, dass die seinerzeit entscheidungserheblichen falschen Tatsachen von der durch das Urteil begünstigten Partei der anderen arglistig vorgespiegelt wurden (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Celle, Urteil vom 23. Juni 1978 - 2 U 3/78, juris Rn. 7). - OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 4 U 165/20
Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil und einem …
Derartige Ausnahmefälle können zur Begründung einer Titelerschleichung insbesondere darin liegen, dass die seinerzeit entscheidungserheblichen falschen Tatsachen von der durch das Urteil begünstigten Partei der anderen arglistig vorgespiegelt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380-393;… Senat, Urteil vom Urteil vom 13. Januar 2021 - 4 U 103/18, juris Rn. 20; OLG Celle, Urteil vom 23. Juni 1978 - 2 U 3/78, juris Rn. 7).